Klimaneutralität

„Klimaneutralität“ ist ein geflügelter Begriff geworden: Er bezeichnet die Bemühungen eines Unternehmens oder einer Organisation, den eigenen CO2-Fußabdruck zu minimieren – entweder durch Vermeidung von Emissionen oder aber durch Kompensation wie z.B. Baumpflanzungen. Nicht immer aber sind Maßnahmen geeignet, um den Begriff Klimaneutralität zurecht im Signet zu führen. Kritische Stimmen sprechen in diesem Zusammenhang dann von „Greenwashing“ – also den verursachten Emissionen einen „grünen Anstrich“ verleihen zu wollen. Mittlerweile gab es Unterlassungsklagen der Wettbewerbszentrale gegen Unternehmen die diesen Begriff in der Werbung benutzten.

Der Senat der Wirtschaft steht der Klimaneutralität grundsätzlich positiv gegenüber. Im Folgenden stellen wir sowohl die Hintergrundinformationen der Wettbewerbszentrale zu ihrer Klage, als auch ein Statement unserer Vizepräsidentin Frau Prof. Dr. Estelle Herlyn zur Verfügung. Darüber hinaus eine Stellungnahme für ein unternehmerisches Engagement zur Klimaneutralität unseres Partners Forliance.


Hintergrundpapier der Wettbewerbszentrale zur Unterlassungsklage
zur Beanstandung verschiedener Werbungen im Zusammenhang mit der Aussage „klimaneutral“ als irreführend und intransparent
Hintergrundpapier der Wettbewerbszentrale zur Unterlassungsklage
Zur Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale gegen Klimaneutralität
Prof. Estelle Herlyn:
„Die Welt braucht viel mehr Unternehmen wie ALDI Süd“
Prof. Estelle Herlyn: Zur Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale zur Klimaneutralität
Die Natur braucht uns nicht –
aber wir brauchen die Natur
Wie unternehmerisches Engagement für eine nachhaltige Forst- und Landwirtschaft helfen kann, den Klimawandel zu stoppen
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